Altersrente für langjährig Versicherte[zurück]
§§ 36, 236 SGB VI
Vor Eintritt der Regelaltersrente können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Altersrente vor dem 65. Geburtstag beantragen.
Diese sind:
- Vollendung des 63. Lebensjahres, wenn der Versicherte vor dem 1.1.1948 geboren ist, oder
- Vollendung des 62. Lebensjahres, wenn der Versicherte ab dem 1.11.1949 geboren ist und
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (Mindestversicherungszeit) und
- keine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (€ 350,- monatlich) vorliegt (dies gilt bis zum 65. Geburtstag)
Die Höhe der vorgezogenen Altersrente ist niedriger als die Regelaltersrente. Für jeden Monat, den die Rente früher einsetzt, wird die Regelaltersrente um 0,3 % dauerhaft gekürzt. Dies führt nach dem Tod des Versicherten auch zur Kürzung der Hinterbliebenenrente.