Demenz Wohngemeinschaft[zurück]
Die Demenz ist eine nicht heilbare, unaufhaltsam voranschreitende degenerative Erkrankung des Gehirns unter der -durch die Alterung unserer Gesellschaft- immer mehr Menschen leiden. Sie ist der häufigste Grund für eine Pflegebedürftigkeit und einer vollstationären Versorgung in Pflegeheimen.
Häusliche Pflege eines Demenz-Patienten
Eine längere häusliche Pflege und Betreuung eines an Demenz erkrankten Angehörigen gilt als schwierig, anstrengend und für die pflegenden Personen sehr aufreibend. Es ist ein 24-Stunden-Job. Der Grund dafür liegt in der relativen körperlichen Unversehrtheit der Demenz-Patienten (Ausnahme: Endstadium) gegenüber "anderen" Pflegefällen. Dadurch sind sie aktiv, eventuell auch in der Nacht, neigen zu "Wanderschaften" in der häuslichen Umgebung, zeigen Fluchttendenz, haben Depressionen, Angst, sind ruhelos, werden aggressiv oder Erkennen keine Gefahren mehr usw.. Der Schwerpunkt der Pflege liegt zunächst in der Beaufsichtigung und Betreuung, später besteht in zunehmenden Umfang Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung und den Ausscheidungen.
Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen und mit der Pflegereform (2008) die Leistungen für diese Patienten verbessert (verwandter Artikel: Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz). In diesem Zusammenhang wurde auch die ambulante Versorgung von Demenz-Patienten durch die Bildung von Wohngemeinschaften weiter gestärkt.
In einer Situation, wo die häusliche Pflege und Fürsorge für den dementiell Erkrankten an ihre Grenzen stößt, kann ein Wechsel in eine geeignete Wohngemeinschaft angebracht sein. Selbst mit der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ist die Belastung bei einer mittelschweren Demenz schon so groß, dass die Angehörigen über kurz oder lang gezwungen sind, über diese oder andere Altenativen nachzudenken.
Demenz-Wohngemeinschaft (WG)
Die Initiatoren einer Wohngemeinschaft können Angehörige, Selbsthilfegruppen, Pflegedienste, Vereine oder andere Interessensgruppen sein. Der Vermieter darf nicht der Initiator sein, vor allem nicht als Pflegedienst, sonst gilt das Heimgesetz.
Vorteile einer WG:
- für den Patienten bleibt der Tagesablauf normaler Alltag,
- er ist komplett versorgt, aber nicht entmündigt,
- die Aktivitäten in der Gemeinschaft (gemeinsame Haushaltführung, Ergotherapie, Spiele, Musizieren, Feierlichkeiten, Haustierversorgung usw.) helfen ihm, seine kognitiven Fähigkeiten so lange wie möglich zu erhalten
- die Angehörigen können ihr Familienmitglied in seiner eigenen Wohnung besuchen und ansonsten ihr Leben wieder normal führen,
- die Eigenbeteiligung unter Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse ist häufig geringer als bei der Heimunterbringung
Betreutes Wohnen oder Demenz-WG?
Das Angebot einer Pflege und Betreuung in den sogenannten neuen Wohnformen hat sich in den letzten Jahren wesentlich weiterentwickelt. Die am weitesten verbreitete Wohnform neben der Demenz-WG ist das Betreute Wohnen.
Nachfolgend einige Punkte, die den unterschiedlichen Ansatz einer Demenz-WG zum Betreuten Wohnen erläutern:
- Die Betreuung in einer Demenz-WG erfolgt in der Regel über 24 Stunden Tag und Nacht.
- Viele alltägliche Dinge (wie z.B. Kochen, Essen, Wäsche waschen) werden gemeinsam erledigt.
- Die Mitbewohner einer Demenz-WG haben prinzipiell dieselbe Grunderkrankung. Dadurch ist der Tagesablauf und die Form der Betreuung darauf eingespielt und professionalisiert.
Ambulant betreute Demenz-WG oder Heimunterbringung?
Nachfolgend einige Punkte, die den unterschiedlichen Ansatz zwischen einer Demenz-Wohngemeinschaft und einem Pflegeheim charakterisieren:
- Die Mitglieder einer Demenz-WG leben in ihrer Häuslichkeit eigenverantwortlich als Privathaushalt. Sie sind Mieter mit allen Rechten und Pflichten.
- Es sind in der Regel kleinere Strukturen von 5 bis 20 Mitgliedern in der Wohngemeinschaft mit einer daraus resultierenden stärkeren Geborgenheit.
- Durch den Einzug in eine WG bleibt die eigene Biografie und die gewohnte Einrichtung (im Wesentlichen) erhalten.
- Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben ist selbstbestimmt, ebenso die Wahl der in Anspruch genommenen pflegerischen Leistungen. Daraus resultiert nicht zuletzt ein Kostenvorteil gegenüber dem Pflegeheim.
- Das Pflegeheim, geführt von einem Heimträger, erbringt alle Leistungen aus einer Hand. Es rechnet nach Tagessätzen ab. Die Wohngemeinschaft erfordert überwiegend ambulante Pflegeleistungen sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung, nicht notwendigerweise von einem Anbieter.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
- Mietkosten, zuzüglich Nebenkosten (Warm- oder Kaltmiete)
- Kosten für Strom und Telefon
- Eigenanteil an den Haushaltskosten der WG (ca. 200,- bis 300,- Euro pro Monat)
- eventuell einer Pauschale für die Rund-um-die-Uhr-Versorgung (ca. 200,- bis 300,- Euro pro Monat)
- Eigenanteil an den Pflegekosten laut Pflegevertrag
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, tritt das Sozialamt auch für die entstehenden Kosten ein.
Wer hilft weiter?
Die Pflegekassen bzw. das Sozialamt und alle Pflegedienstleister [jetzt nach Pflegeeinrichtungen, die eine Demenz-Wohngemeinschaft betreiben, suchen...]