Häusliche Pflege Sozialhilfe[zurück]
Die häusliche Pflege im Rahmen der Sozialhilfe umfasst die pflegerische Behandlung im häuslichen Umfeld. Sie kann vom Sozialamt als Hilfe zur Pflege geleistet werden.
Das Sozialamt tritt nachrangig mit in der Regel identischen Leistungen ein, wenn die Pflegekasse nicht leistet.
Voraussetzung
Pflegebedürftige dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten.