Pflegesachleistungen[zurück]
Pflegesachleistung heißt, dass professionelle Pflegekräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Pflegesachleistungen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege.
Voraussetzungen
- Keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung der gestzlichen Krankenversicherung
und
- Pflege im häuslichen Bereich, d.h. im eigenen Haushalt, in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde oder in einem Altenheim
und
- Die Vorversicherungszeit muss erfüllt sein, die Pflegebedürftigkeit muss festgestellt und die Pflegesachleistung bei der Pflegekasse beantragt werden.