Pflegestufe 3+[zurück]
Mit der Pflegestufe 3 plus ist der Härtefall bzw. die Anwendung der Härtefallregelung (Härtefall-Richtlinien – HRi) gemeint.
Das ist eine Sonderregelung für besonders pflegeaufwendige Patienten.
Diese liegt vor, wenn wegen eines hohen und intensiven Pflegeaufwandes das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschritten ist.
Bei der Beantragung der Pflegebedürftigkeit sollte der Gutachter des MDK im Auftrag der Pflegekasse automatisch prüfen, ob die Härtefallregelung bei Vorliegen eines entsprechenden Pflegebedarfes angewendet werden muss oder nicht. Grundlage hierfür ist die Richtlinie der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwandes nach § 36 Abs. 4 SGB XI bzw. § 43 Abs. 3 SGB XI.
Für weitere Informationen dazu lesen Sie bitte den verwandten Leitartikel.