Antrag Sozialamt[zurück]
Die Sozialämter prüfen, ob die Voraussetzung für Leistungen der Sozialhilfe vorliegen.
Der Sozialhilfeempfänger hat eine permanente Mitwirkungspflicht. Er muss:
- alles angeben, was seine Einkünfte, sein Vermögen und seine Ausgaben betrifft,
- auf Verlangen dem Sozialamt gestatten, über sich bei anderen Personen (Angehörige, Banken, Ärzte usw.) Auskünfte einzuholen,
- weiterhin muss er sich auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungen unterziehen, wenn vorhandene Atteste und Bescheide nicht ausreichen.
Achtung! Hausbesuche dürfen nur angemeldet und mit Begründung erfolgen.
Weiterhin muss zuerst der Antrag gestellt und dessen Bewilligung abgewartet werden, bevor etwas gekauft wird.
Tipp
- Nehmen Sie zur Antragstellung eine Vertrauensperson mit.
- Stellen Sie ihren Antrag direkt auf dem Sozialamt.
- Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen können, besteht die Möglichkeit, dass der ASD (Allgemeine Soziale Dienst) des zuständigen Amtes Sie in Ihrer Wohnung aufsucht und Hilfe in die Wege leitet.
- Man kann auch als dritte Person (z.B. Nachbarn, Pflegedienst, Arzt) das Sozialamt ohne förmlichen Antrag über die Hilfsbedürftigkeit eines Menschen in Kenntnis setzen. Die Sozialhilfe wird dann ebenfalls gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.
Welche Unterlagen sollten Sie zur Antragstellung mitbringen?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Mietvertrag, sowie Nachweise über die letzten 3 Mietzahlungen.
- Einkommensunterlagen (letzte Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeld etc.)
- Bei eingetretener Arbeitslosigkeit das Kündigungschreiben des Arbeitgebers und der Nachweis der Arbeitslosenmeldung.
- Unterlagen über vorhandenes Vermögen.
- Girokontoauszüge der letzten 3 Monate.
- Alle Versicherungspolicen.
- Nachweise über monatliche Ausgaben (Strom- und Nebenkostenabrechnung).
- Schwerbehindertenausweis, Mutterpass.
- Daten und Adressen der Ehegatten und Kinder.
- Nachweise über eine Antragstellung bei der Pflegekasse, ärztliche Bescheinigungen über den Umfang der Pflegebedürftigkeit.