Beatmung zu Hause[zurück]
Eine Beatmung (mit Sauerstoff) zu Hause kann wegen Atemnot, verminderter Lungenbelüftung oder beeinträchtigtem Gasaustausch, aufgrund verschiedener Erkrankungen vom Arzt verordnet werden, z.B. bei:
- Kinderlähmung
- Asthma
- Chronisch obstruktiver Bronchitis
- Lungenkrebs
Die Dauer und Intensität der Sauerstofftherapie ist abhängig vom Schweregrad der Atemnot (Dyspnoe).
Bei fortbestehender Atemschwäche oder bei Erkrankungen mit verminderter, unregelmäßiger bzw. ausbleibender Spontanatmung, und keiner zwingenden Indikation zur dauerhaften, intensivmedizinischen, stationären Behandlung, z.B. möglich bei:
- Querschnittslähmung,
- Zwerchfell-Lähmungen,
- Erkrankungen des Atemzentrums,
- Lungenerkrankungen (Emphysem)
- Tumore,
- Ischämische Insulte,
- Muskelatrophien, usw.
besteht in vielen Fällen die Möglichkeit einer Langzeitbeatmung (Heimbeatmung) zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
Die Beatmung kann in Abhängigkeit vom Zustand des Patienten über zwei Wege erfolgen:
- Nichtinvasiv (unterstützend): Die Beatmung erfolgt über eine Nasenmaske, Nasensonde, Mund- oder Vollgesichtsmaske.
- Invasiv (vollständig): Hier erfolgt die Beatmung über ein Tracheostoma. Meist wird diese Form gewählt, wenn keine ausreichende Spontanatmung mehr vorliegt. Der Aufwand zur nichtinvasiven Beatmung ist ungleich größer (Gerätepflege, Schlauchsystem, Absaugen, Überwachung etc.), so dass eine Unterstützung durch pflegerische Fachkräfte unerlässlich ist. Bei der häuslichen 24 Stunden Rund-um-die-Uhr Intensivpflege ist dies zwingend.
Die Überleitung eines beatmungspflichtigen Patienten aus dem Krankenhaus ist erst dann möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen:
- das Krankenhaus hat alle erforderlichen Hilfsmittel ausgewählt und/oder diese verordnet,
- die häusliche Pflege ist durch Angehörigenberatung und -schulung, Wohnumfeldverbesserung und übernehmenden Pflegedienst sichergestellt,
- der Patient weist eine stabile Beatmungssituation auf,
- die Pflegekasse/Krankenkasse hat alle erforderlichen Kosten für Krankenpflege und alle benötigten Hilfsmittel genehmigt.