Pflegestufe 0[zurück]
Der Begriff Pflegestufe 0 wird von den Leistungsträgern, also von den Pflegekassen, momentan eher nicht verwendet.
Unter Patienten, Angehörigen und Pflegedienstleistern hat er sich im Zusammenhang mit der Pflegereform 2008 jedoch teilweise eingebürgert und das trägt zur allgemeinen Verwirrung bei, welche Leistungen damit benannt sind.
Die korrekte Bezeichnung dieser Leistung der Pflegeversicherung lautet:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45a, b)
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind:
- Pflegebedürftige ohne Pflegestufe
- Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1
- Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2
- Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 oder 3+ Härtefall
die an einer Demenz oder ähnlichen Erkrankungen leiden und dadurch ein erhöhtes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung benötigen.
Mit der Pflegestufe 0 sind dann die Patienten ohne Pflegestufe gemeint, deren Pflegebedarf noch unter 45 Minuten Grundversorgung am Tag liegt.
Wie hoch sind diese Leistungen?
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind Pflegesachleistungen, das heißt, sie werden nicht ausgezahlt, sondern mit in Anspruch genommenen Leistungen (zum Beispiel einer Tagespflege) verrechnet. Sie betragen:
- im Grundbetrag 100,- EURO monatlich
- für den Erhöhten Betrag 200,- EURO monatlich.
Wie erhält man zusätzliche Betreuungsleistungen?
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Der MDK prüft dann bei einem Begutachtungstermin beim Patienten, entsprechend vorgegebener Kriterien (sogenannter Items), den Grad der Einschränkung und leitet sein Ergebnis -das Pflegegutachten- an die Pflegekasse zur Genehmigung weiter.
Welche Kriterien sind das?
- Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennen der Situation
- Im Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen
- Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression.
Weitere, ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im verwandten Artikel Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.