Demenz-Pflegestufe[zurück]
Achtung! Es gibt keine Demenz-Pflegestufe.
Für Patienten, die hauptsächlich beaufsichtigt und betreut werden müssen, gibt es die sogenannten "Zusätzlichen Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz". Gelegentlich wird dafür auch der Begriff Pflegestufe 0 verwendet, der ebenfalls nicht offiziell ist.
Die Regelung zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen betrifft Demenz-Patienten, aber ebenso alle anderen Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also auch Kinder (!) und psychisch Kranke.
Hier können Sie -je nach Umfang der Einschränkung- nach einer Begutachtung durch den MDK, zusätzlich bis zu 200,- EURO pro Monat als Pflegesachleistung beanspruchen.
Diese Leistungen sind zusätzlich zu einer bereits bestehenden Pflegestufe, aber auch für Pflegebedürftige ohne Pflegeeinstufung möglich.
Mit dieser Regelung wurde im Zuge der Pflegereform 2008 durch den Gesetzgeber der Pflegebedarf und damit die Anerkennung der Hilfebedürftigkeit für Patienten mit degenerativen oder psychischen Erkrankungen erheblich aufgewertet.
Für weiterführende Informationen dazu lesen Sie bitte den verwandten Leitartikel Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.