Höherstufung[zurück]
Prüfen Sie regelmäßig inwieweit der Pflegeaufwand noch der erteilten Pflegestufe entspricht.
Der Umfang des Pflegebedarfs steigt oft kontinuierlich an und/oder mögliche Pflegeerschwernisse treten mitunter schleichend ein.
Eine Höherstufung ist dann zu empfehlen.
Wie beantragen?
Prinzipiell ist die Beantragung identisch mit der bereits erfolgten Erstbegutachtung:
- Stellen Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag.
- Der Pflegebedürftige oder ein gesetzlicher Vertreter muss diesen unterschreiben.
- Die Pflegekasse leitet ein Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein und beauftragt den MDK ein Pflegegutachten zu erstellen.
- Der MDK teilt der Pflegekasse seine Einschätzung mit, diese stimmt dann einer höheren Pflegeeinstufung zu oder lehnt sie ab.
Die Pflegeversicherung selbst leitet in angemessenen Abständen (unter Berücksichtigung der Prognose) ein sogenanntes Wiederholungsgutachten ein. Das erfolgt auch, wenn sie zum Beispiel der Meinung ist, dass die häusliche Pflege nicht mehr in ausreichendem Umfang gewährleistet ist.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die verwandten Artikel.