Pflege Pflegeversicherung[zurück]
Zuständig für die Pflege ist die Pflegeversicherung (SGB XI)
Folgende Pflegeleistungen gibt es:
1. Häusliche Pflege
- Pflegegeld, wenn die Pflege nur von einem Angehörigen übernommen wird.
- Pflegesachleistungen, wenn die Pflege nur von einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird.
- Kombinationsleistung, wenn die Pflege sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
- Pflegehilfsmittel, dazu zählen technische Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen.
- Ersatzpflege/Verhinderungspflege, wenn vorübergehend eine andere als die übliche Person die Pflege übernimmt.
2. Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege, wenn statt der häuslichen vorübergehend eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
3. Vollstationäre Pflege im Pflegeheim