Pflegeerschwerende Faktoren[zurück]
Bei einer Pflegestufen-Begutachtung ist jede Minute wichtig, die Sie bei der Hilfeleistung anerkannt bekommen.
Hilfebedarf wird jedoch oft übersehen, aus Unwissenheit nicht angegeben oder schlichtweg vergessen.
Gerade bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegeaufwand, der noch nicht vollumfänglich den Kriterien entspricht, ist es wichtig, eventuelle Erschwernisse geltend zu machen.
Jedes Kriterium, das Sie bei der Begutachtung durch den MDK als Erschwernisfaktor anerkannt bekommen, wirkt sich positiv auf den Zeitaufwand aus, der bei der Pflegeeinstufung zugrunde gelegt wird.
Beispiel: Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 gilt zum Beispiel als sogenannte verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme und wird als Erschwernisfaktor anerkannt.
Was sind pflegeerschwerende Faktoren?
- Körpergewicht des Pflegebedürftigen über 80 kg
- Kontrakturen, Einsteifung großer Gelenke, Fehlstellungen der Extremitäten
- hochgradige Spastik, z. B. bei Hemiplegien (Halbseitenlähmung) und Paraparesen (unvollständige Lähmung)
- einschießende unkontrollierte Bewegungen
- mit Orthopnoe (Atemnot, die nur durch eine aufrechte Körperhaltung gemindert werden kann) und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyanose (Blausucht durch mangelnde Sauerstoffsättigung) sowie peripheren Oedemen
- eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation (verminderte Funktion und Leistung des Herz-Lungen-Kreislaufs)
- Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
- Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen
- Abwehrverhalten, fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme (z. B. bei geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen)
- stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)
- starke therapieresistente Schmerzen
- pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
- zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liftern, Decken-, Wand-Liftern)
- krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer
- untrennbarer Bestandteil der Hilfe bei den Verrichtungen der Grundpflege sind oder
- objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen.
Ausgangspunkt für die Bewertung krankheitsspezifischer Pflegemaßnahmen ist der Hilfebedarf bei der jeweiligen Verrichtung der Grundpflege (lesen Sie bitte hierzu den verwandten Artikel Grundpflege).
Der entsprechende grundpflegerische Zeitaufwand für die krankheitsbezogenen Pflegemaßnahmen wird bei der Begutachtung als Summenwert für die jeweilige Verrichtung gewertet und gesondert ausgewiesen.
Pflegeerleichterung
Folgende Faktoren werden vom MDK als pflegeerleichternd angesehen und führen zu Abzügen in der Pflegezeitbemessung:
- Körpergewicht des Pflegebedürftigen unter 40 kg
- Pflegeerleichternde räumliche Gegebenheiten
- Erleichternder Hilfsmitteleinsatz
Weiterführende Informationen finden Sie zum Beispiel unter den verwandten Artikeln Zeitorientierungswerte Pflegestufen, MDK-Pflegegutachten und Pflegetagebuch.