Fußpflege (Pediküre / Podologie)[zurück]
Bei der Grundversorgung von Pflegebedürftigen muss man zwingend zwischen der normalen, täglichen Fußpflege (Pediküre) und der medizinischen Fußpflege (Podologie) unterscheiden.
Die normale Pflege der Füße dürfen die Mitarbeiter des Pflegedienstes oder der stationären Einrichtung ohne Einschränkung durchführen. Dazu gehört:
- das Waschen der Füße oder ein Fußbad
- das Abtrocknen der Füße nach der Grundpflege
- die Nagelpflege
- das Eincremen der Füße
- die Pediküre (Zehennägel schneiden und in Form bringen, Hornhaut- bzw. Hornhautschwielen entfernen).
Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist per Definition die präventive (Vorsorge), therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Diese Leistungen dürfen nur durch staatlich ausgebildete Fußpfleger (Podologen) erbracht werden. Dazu gehören:
- das fachgerechte Schneiden der Fußnägel
- die Behandlung eingerollter oder eingewachsener Fußnägel
- das Abtragen von Hornhaut und Schwielen
- das Fräsen der Nägel
- nach ärztlicher Anweisung: das fachgerechte Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
- Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
- die Anfertigung spezieller Nagelspangen
- der künstliche Nagelersatz
- die Anfertigung von Druckentlastungen
- die Freilegung des Nagelfalzes usw.
Die medizinische Fußpflege ist gerade bei Patienten mit Risikoerkrankungen dringend anzuraten. Durch unsachgemäß durchgeführte Pediküren entstehen oft Verletzungen am Fuß, die zum Beispiel beim Diabetiker zu Wundinfektionen mit Beteiligung des tieferliegenden Gewebes oder des Knochens führen können. Besteht bei dem Patienten schon eine Nervenschädigung bleibt die Verletzung unter Umständen unbemerkt und kann sich bis zur Gangrän (Gewebsuntergang durch Minderdurchblutung mit zusätzlicher Infektion) entwickeln. Dies führt oft zur Amputation des Fußes oder des ganzen Beines.
Indikationen / Risikoerkrankungen die von einem Podologen versorgt werden sollten:
- Diabetes mellitus oder andere Erkrankungen mit neurologisch beeinträchtigenden Faktoren (z.B.: Multiple Sklerose, Polyarthritis, Hemiplegie, Alkoholmißbrauch)
- Stoffwechselerkrankungen
- Chronische Polyosthritis
- Durchblutungsstörungen (arteriell oder venös)
- Infektionskrankheiten
- bei immungeschwächten Patienten (durch Dialyse, Krebs, AIDS, Hepatitis usw.) oder bei Patienten mit immunsuppressiver Medikation (z.B.: Chemotherapie, Allergie usw.)
- Bluterkrankheit (Hämophilie)
- Erhöhter Blutungsneigung (Hämorrhagische Diathese)
- bei Patienten mit verzögerter Wundheilung (z.B. bei bestimmten Medikamenten).