Ausweis für Schwerbehinderte[zurück]
Schwerbehindertenausweis
Die offizielle Anerkennung einer Schwerbehinderung beinhaltet spezielle Sonderrechte. In der Regel setzt dies einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 voraus.
Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Bei einer Schwerbehinderung sollten Sie als Betroffener einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.
Hinweis: Durch die Reformierung der Versorgungsverwaltung für die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts bzw. Blindengeld und Blindenhilfe wurden die Versorgungsämter abgeschafft und deren Aufgaben den Kommunen übertragen.
Die für die Beantragung und Genehmigung zuständige Stelle finden Sie in der Vewaltung der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
Den Antrag können Sie formlos, häufig auch über das Internet bzw. Email oder persönlich mit folgenden Unterlagen einreichen:
- Arztbefunde und -diagnosen
- Röntgenbilder oder/und Unterlagen zu allen weiteren bildgebenden Verfahren
- eine Auflistung aller vorliegenden Behinderungen
- Angaben über alle Krankenhausbehandlungen
- Kopien aller vorliegenden Gutachten oder Atteste
- Angaben zu den behandelnden Ärzten
Grad der Behinderung
Achtung! Die zuständige Behörde schickt Ihnen nach Eingang Ihres Antrages einen Fragebogen zu. Diesen sollten Sie äußerst sorgfältig und umfassend ausfüllen, da die Entscheidung über den Grad der Behinderung und über das Vorliegen etwaiger Merkzeichen nach Aktenlage, aufgrund der gesammelten Informationen entschieden wird.
Merkzeichen entsprechend des Schweregrades der Behinderung
Die Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche:
- aG = außergewöhnlich gehbehindert
- B = Notwendigkeit ständiger Begleitung
- Bl = blind
- G = erheblich gehbehindert
- Gl = gehörlos
- H = hilflos
- RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Folgende Leistungen können Sie mit einem Schwerbehindertenausweis in Anspruch nehmen (Abhängig vom Merkzeichen):
- Kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (nach Erwerb einer Wertmarke)
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- Anerkennung der Kfz-Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten (bis zu 15000 km pro Jahr x 0,30 €) als außergewöhnliche Belastung
- Kostenloser Fahrdienst (sofern vor Ort vorhanden)
- Parkerleichterungen und Parkplatzreservierung
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr, bei innerdeutschen Flügen und per Bahn
- Befreiung von der Rundfunkgebühr
- Sozialtarif beim Telefon
- Pauschbetrag zur Einkommenssteuererklärung
- Gewährung von Blindengeld und/oder Landesblindengeld
- Befreiung von der Hundesteuer (vor Ort unterschiedlich)
- Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe
- Kulturelle Vergünstigungen (Ermäßigter Eintritt in Museen, Theater oder Veranstaltungen usw.)
- Zuschüsse bei der Wohnraumanpassung
Bei Verschlechterung Ihres Zustandes müssen Sie zur Anpassung des Behinderungsgrades einen Verschlechterungsantrag einreichen.