MDK Begutachtungskriterien[zurück]
Begutachtungsrichtlinien
Die Begutachtung eines Pflegebedürftigen zur Erteilung einer Pflegestufe -das sogenannte Formulargutachten- erfolgt nach einer genau festgelegten Begutachtungsrichtlinie der Spitzenverbände der Pflegekassen.
Zunächst werden der Antrag und die eingereichten Unterlagen durch die Pflegekasse geprüft, anschließend kündigen sich die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu einem Termin beim Antragsteller an.
Was sind die Bewertungskriterien für das Pflegegutachten?
Welche Begutachtungsschritte werden durchgeführt?
- Derzeitige Versorgungs und Betreuungssituation des Antragstellers
- Ärztliche Versorgung und medikamentöse Verordnungen
- Verordnete Heilmittel
- Vorhandene Hilfsmittel und deren Nutzung durch den Patienten
- Umfang der pflegerischen Versorgung und Betreuung
- Pflegerelevante Punkte der vorliegenden Wohnsituation (Wohnumfeld)
- Vorhandene Fremdbefunde
- Vorgeschichte (Anamnese) des Pflegebedürftigen
- Allgemeiner Zustand des Antragstellers
- Beschreibung der Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Ressourcen in Bezug auf den Stütz- und Bewegungsapparat, der inneren Organe, der Sinnesorgane und des Nervensystems oder Psyche
- Auswirkungen des Grades der Pflegebedürftigkeit auf die Aktivitäten des täglichen Lebens
- Pflegebegründende Diagnosen
- Mitbegutachtet wird durch ein Screening, eine eventuell vorhandene eingeschränkte Alltagskompetenz (Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI)
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Abgrenzung des zu berücksichtigenden Hilfebedarfs
- Formen der Hilfeleistung
- Ermittlung des Hilfebedarfs
- Untersuchung von Art und Häufigkeit des regelmäßigen Hilfebedarfs
- Ermittlung des zeitlichen Umfangs des Pflegeaufwandes
- Eventuelle Besonderheiten
- Hilfebedarf und Aktivierende Pflege
- Rehabilitationspotenzial
- Notwendige Verrichtungen im Sinne des SGB XI
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflege erschwerende oder erleichternde Faktoren
- Feststellung eines u.U. vorhandenen nächtlichen Grundpflegebedarfs
- Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt
- Ergebnis
Die Gutachter des MDK übermitteln ihre Einschätzung in Form des oben erwähnten Formulargutachtens an die Pflegekasse. Diese entscheidet endgültig und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit.
Für weitere, ausführliche Informationen zum Pflegegutachten und dessen Ablauf, lesen Sie bitte die verwandten Artikel MDK-Pflegegutachten und MDK-Pflegegutachten (2)