Pflegestufeneinteilung[zurück]
Die Pflegestufeneinteilung erfolgt momentan noch in 3 Stufen, den sogenannten Pflegestufen.
Hier zählt der Umfang der Pflegebedürftigkeit, gemessen am durchschnittlichen Pflegeaufwand pro Tag, als Maßstab.
Das System gilt als ungerecht, da die Spanne des möglichen Pflegeaufwandes pro Pflegestufe sehr breit sein kann.
So gilt zum Beispiel für Pflegebedürftige die Pflegestufe 1 ab einer Grundpflegezeit von 46 Minuten, aber auch noch für Pflegefälle, die bereits einen Grundpflegeaufwand von 119 Minuten haben, zuzüglich der entsprechenden Steigerung an hauswirtschaftlichem Hilfebedarf. Jeder, der schon einmal gepflegt hat weiß, was das bedeutet!
Eine Pflegestufe erhält nur der, dessen Hilfebedarf amtlich festgestellt wurde. Das heißt, der MDK hat auf Antrag eine Begutachtung vorgenommen und die Pflegebedürftigkeit bescheinigt. Anschließend erteilt die Pflegekasse die Pflegestufe.
Wie wird eine Pflegestufe ermittelt?
Wie schon erwähnt, gilt der Pflegeaufwand pro Woche, umgerechnet in Minuten pro Tag (durchschnittlich).
Die Bemessung erfolgt anhand von 2 Parametern:
- den Aufwand und Bedarf an Grundpflege sowie
- den Umfang an erforderlicher hauswirtschaftlicher Versorgung.
Das ermittelt der Gutachter des MDK bei seinem Pflegegutachten vor Ort unter Inaugenscheinnahme des Pflegebedürftigen.
Übersicht Pflegestufeneinteilung:
Pflegestufe 1
- Sie benötigen mindestens 46 Minuten Grundpflege pro Tag,
- insgesamt, inklusive Hauswirtschaft, einen Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten,
- dabei müssen mindestens 2 Verrichtungen auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2
- Sie benötigen mehr als 120 Minuten Grundpflege pro Tag,
- insgesamt, inklusive Hauswirtschaft, einen Pflegeaufwand von mindestens 180 Minuten,
- dabei muss ein Hilfebedarf zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten bestehen.
Pflegestufe 3
- Sie benötigen mehr als 240 Minuten Grundpflege pro Tag,
- insgesamt, inklusive Hauswirtschaft, einen Pflegeaufwand von mindestens 300 Minuten,
- sowie einen Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr.