Arbeitsunfall[zurück]
Die Folgekosten eines Arbeitsunfalles trägt die Berufsgenossenschaft.
Arbeitsunfälle sind Unfälle
- die Versicherte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden. Die Kausalität ist wichtig: Der eingetretene Gesundheitsschaden muss auf den betrieblichen Bereich zurückzuführen und durch den Arbeitsunfall verursacht worden sein. Ein vorhandener Gesundheitsschaden, der sich während der Tätigkeit akut verschlechtert zählt nicht!
- auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte (Wegeunfall)
- im Zusammenhang mit der Beschaffung von Arbeitsgerät auf Veranlassung des Arbeitgebers
- bei der Teilnahme am Betriebssport
- im Rahmen eines Betriebsausfluges oder einer Betriebsfeier
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen führen, muss der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft melden.