Verbesserung des Wohnumfeldes[zurück]
Wohnberatungsstellen, Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, Wohnraumanpassung
Wohnumfeldverbesserungen sind üblicherweise Maßnahmen zur Verbesserung und Anpassung des häuslichen Umfeldes eines Pflegebedürftigen. Sie sollen die Pflege ermöglichen oder die selbstständige Lebensführung zuhause erleichtern.
Höhe des Zuschusses
Maximal 2.557,- € je Umbaumaßnahme
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind:
- die häusliche Pflege wird dadurch erst ermöglicht, oder
- die häusliche Pflege wird dadurch erheblich erleichtert und dadurch eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegenden verhindert, oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wird wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert sich und
- die Vorversicherungszeit ist erfüllt und
- die Pflegebedürftigkeit wurde festgestellt und
- die Umbaumaßnahme ist auf Dauer angelegt und
- sie betrifft den unmittelbaren Lebensmittelpunkt des Patienten und
- ist auf dessen individuelle Anforderungen ausgerichtet.
Achtung! Falls Sie in einer Mietwohnung wohnen, sprechen Sie die geplanten Umbaumaßnahmen unbedingt mit Ihrem Vermieter ab. Bei Auszug aus der Wohnung kann er sonst einen Rückbau verlangen, den die Pflegekasse nicht bezahlt.
Umzugskosten?
Die Pflegekasse beteiligt sich unter Umständen auch an den Umzugskosten (z.B. von der 4. Etage ins Erdgeschoß), wenn dadurch die selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.
Wie definiert sich "pro Maßnahme"?
Alle Umbaumaßnahmen zur Lösung eines spezifischen Problems des Pflegebedürftigen gelten als eine Maßnahme (z.B. Wohnung für Rollstuhlfahrer befahrbar machen --> eine Maßnahme).
Der Zuschuß ist Einkommensabhängig
Die Beteiligung der Pflegekasse pro Maßnahme richtet sich nach dem Einzelfall. In der Regel gelten mindestens 10 % der Kosten der Maßnahme, höchstens jedoch 50 % des monatlichen Bruttoeinkommens des Pflegebedürftigen, als angemessener Eigenanteil.
Beantragung
Bevor Sie die Umbauarbeiten durchführen lassen, sollten Sie einen Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen und die Genehmigung abwarten.
Folgende Maßnahmen sind nach Einzelfallprüfung zum Beispiel zuschussfähig:
- Armaturen - z.B. Installation mit verlängertem Hebel;
- Bad / WC - z.B. Anpassung der Einrichtungsgegenstände, Badewanneneinstiegshilfe, Einbau einer Dusche (wenn Badewanne ohne Hilfe nicht mehr benutzbar ist), ebenerdiger Zugang zur Dusche, Sitzhöhenanpassung der Toilette oder/und des Waschbeckens;
- Bodenbeläge - z.B. rutschhemmender Bodenbelag (Bad), Beseitigung von Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren;
- Briefkasten - z.B. Absenkung auf Griffhöhe;
- Fahrstuhl / Aufzug - z.B. ebenerdiger Zugang, Türverbreiterung, vergrößerte Schalter;
- Fenster - z.B. Absenkung der Fenstergriffe;
- Heizung - z.B. Änderung der Wärmeversorgung (Kohleheizung auf Gas), wenn dadurch Hilfebedarf entfällt;
- Küche - z.B. Absenkung von Küchenschränken, Arbeitsplatte, Herd usw., herausfahrbare Unterschränke;
- Lichtschalter / Steckdosen - z.B. Installation in Griffhöhe oder vom Bett aus zu erreichen;
- Treppen - z.B. Handläufe, Stufenmarkierungen;
- Türen - z.B. Türverbreiterung, Abbau von Türschwellen, Gegensprechanlage, Einbau von Sicherheitstüren zur Vermeidung einer Selbstgefährdung.
Achtung! Viele Maßnahmen sind nicht zuschussfähig, zum Beispiel:
- Telefon, Kühlschrank oder Waschmaschine;
- Wärmedämmung, Schallschutz;
- Reparatur schadhafter Treppenstufen;
- Rollstuhlgarage;
- Schönheitsreparaturen,
- Modernisierungsmaßnahmen,
- Beseitigung von Feuchtigkeitschäden.
Die Wohnberatungsstellen helfen Ihnen und beraten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen. Sie organisieren bei Bedarf den Umbau, koordinieren die Handwerker und erstellen einen Kostenplan.