Leistungen der Rehabilitation[zurück]
Für allgemeine Informationen zum Thema Rehabilitation lesen Sie bitte den verwandten Artikel: Rehabilitation
Leistungsgruppen / Leistungsübersicht
1.) Leistungen der Leistungsgruppe Medizinische Rehabilitation (§§ 26-32 SGB IX):
- Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe, wenn deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder nach ärztlicher Anordnung erbracht werden, Anleitung, Fördern eigener Heilungskräfte
- Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel, auch physikalische, Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Psychotherapie als ärztliche, psychotherapeutische Behandlung
- Hilfsmittel
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Medizinische, psychologische, pädagogische Hilfen, wenn zur Zielerreichung erforderlich
Ziel:
- Abwenden, Beseitigen, Mindern, Ausgleichen oder Verhindern einer Verschlimmerung von Behinderungen oder einer chronischen Krankheit
- Vermeiden, Überwinden, Mindern oder Verhindern einer Verschlimmerung von Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit
- Vermeiden oder Mindern eines vorzeitigen Bezugs von laufenden Sozialleistungen
2.) Leistungen der Leistungsgruppe Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33-43 SGB IX):
- Hilfen zum Erhalt oder zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, Beratung, Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen
- Berufsvorbereitung, bei Behinderung Grundausbildung
- Berufliche Anpassung, Weiterbildung zur Teilnahme an einem erforderlichen schulischen Abschluss
- Berufliche Ausbildung
- Überbrückungsgeld
- Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
- Medizinische, psychologische, pädagogische Hilfen
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- Beteiligung von Integrationsfachdiensten
- Übernahme von Unterkunft/Verpflegung, wenn Unterbringung außerhalb des Haushaltes notwendig ist, erforderliche Kosten für Lehrgänge etc.
- Fahrzeughilfe, Begleitperson; Arbeitsassistenz, Hilfsmittel; Kosten für technische Arbeitshilfen
- Kosten für behindertengerechte Wohnung
- Leistungen an Arbeitgeber
Ziel:
- Erhalten, Verbessern, Herstellen oder Wiederherstellen der Erwerbsfähigkeit von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit; dauerhaftes Sichern der Teilhabe am Arbeitsplatz
- Chancengleichheit für behinderte Frauen
3.) Leistungen der Leistungsgruppe Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§§ 55-59 SGB IX):
- Heilmittel, Hilfen der Teilhabe am Arbeitsleben
- Heilpädagogische Leistungen für nicht eingeschulte Kinder
- Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
- Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
- Hilfen zum Beschaffen, Umbau, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
Ziel:
- Behinderten Menschen die Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sichern oder von Pflege so weit wie möglich unabhängig machen, soweit nicht als Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erbracht.
4.) Leistungen der Leistungsgruppe Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 44-54 SGB IX):
Ergänzende Leistungen:
- Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld, Unterhaltsbeihilfe
- Beiträge, Zuschüsse zur Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflegeversicherung, Agentur für Arbeit
- Ärztlich verordneter Rehabilitationssport, Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (behinderte/von Behinderung bedrohte Frauen)
- Ärztlich verordnetes Funktionstraining
- Reisekosten
- Betriebs-, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten
Leistungen zum Lebensunterhalt bei
- Medizinischer Rehabilitation: Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld
- Der Teilhabe am Arbeitsleben: Übergangsgeld, Ausbildungsgeld, Unterhaltsbeihilfe
Ziel:
- Notwendige Ergänzung der Leistungen zu Teilhabe zur Zielerreichung, Sicherung des Erfolgs und zur existentiellen Sicherung der Rehabilitanden