Kombinationsleistung[zurück]
Leistungen 2012
Unter Kombinationsleistung versteht man, dass die Pflege eines Patienten zum Teil von einem zugelassenen, ambulanten Pflegedienst und zum Teil von einem Angehörigen erbracht wird.
Die Kombinationsleistung kombiniert somit Pflegesachleistung mit Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung wird unter Umständen auch vom Sozialamt als Hilfe zur Pflege übernommen.
Wie funktioniert das?
Wird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Form von Sachleistungen erhalten hat.
Beispiel:
Die Pflegestufe II beinhaltet Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.100,- €. Davon hat der Pflegebedürftige 80 % in Anspruch genommen = 880,- €. Es besteht daher noch Anspruch auf 20 % des Pflegegeldes der Pflegestufe II (Pflegegeld der Pflegestufe II: 440,- € x 20 % = 88,- €). Der Pflegebedürftige erhält somit 88,- € monatliches Pflegegeld, über das er frei verfügen kann.
Das sollten Sie beachten:
An die einmal gewählte prozentuale Kombination von Geld- und Sachleistungen ist der Pflegebedürftige 6 Monate gebunden!
Ausnahmsweise kann diese Entscheidung vorzeitig geändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist (z.B. der Zustand des Pflegebedürftigen hat sich verschlechtert und der Pflegedienst kann dies nur durch eine höhere Anzahl von Einsätzen sicherstellen).
Das Pflegegeld wird im Nachhinein anteilig erhöht, wenn weniger Sachleistungen als geplant geleistet wurden.
Voraussetzungen:
- Keine häusliche Krankenpflege (!) in Form von Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Erfüllung der Vorversicherungszeit, Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Beantragung der Pflegeleistung bei der Pflegekasse.
Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme sowie einer Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege wird das anteilige Pflegegeld in den ersten 4 Wochen weiter bezahlt.