Pflegezeit für Beschäftigte[zurück]
Stand 2012
In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern können Beschäftigte bis zu 6 Monate von der Arbeit freigestellt werden, um Angehörige zu pflegen.
In dieser Zeit erhalten sie keinen Lohn, bleiben aber sozialversichert.
Unabhängig von der Betriebsgröße hat jeder Arbeitnehmer im Fall einer akut eintretenden Pflegesituation Anspruch auf eine sofortige unbezahlte Freistellung für die Dauer von 10 Arbeitstagen.
Alle weiteren Regelungen für Arbeitnehmer zur Pflege naher Angehöriger sind gesetzlich nicht verpflichtend und liegen daher im Ermessensspielraum des Arbeitgebers.