Vorversicherungszeit[zurück]
Die Pflegekasse übernimmt erst Pflegeleistungen, wenn der Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllt:
- die Pflegebedürftigkeit wurde festgestellt und
- die Vorversicherungszeit ist abgelaufen.
Vorversicherungszeit
Es erhält nur derjenige Sofortleistungen der Pflegekasse, der nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre (730 Tage) in der Pflegeversicherung versichert gewesen ist.
Versicherte Kinder erfüllen die Vorversicherungszeit, wenn ein Elternteil sie erfüllt.