Hauswirtschaftliche Versorgung[zurück]
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
Einkaufen
Dies beinhaltet das Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln, den Überblick zu haben, welche Lebensmittel wo eingekauft werden müssen, unter Berücksichtigung der Jahreszeit und Menge, die Kenntnis des Wertes von Geld (preisbewusst) sowie die Kenntnis der Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln und die richtige Lagerung. Auch die Beschaffung der für eine Diät benötigten Lebensmittel zählt dazu.Kochen
Es umfasst die gesamte Zubereitung der Nahrung, wie Aufstellen eines Speiseplans (z. B. Zusammenstellung der Diätnahrung sowie Berücksichtigung einer konkreten Kalorienzufuhr) für die richtige Ernährung unter Berücksichtigung von Alter und Lebensumständen. Auch die Bedienung der technischen Geräte sowie die Einschätzung der Mengenverhältnisse und Garzeiten unter Beachtung von Hygieneregeln sind zu werten.Reinigen der Wohnung
Hierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Auch die Kenntnis von Reinigungsmitteln und -geräten sowie das Bettenmachen zählt hier mit.Spülen
Je nach den Gegebenheiten des Haushalts wird manuelles bzw. maschinelles Spülen in den Pflegezeiten gewertet.Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Hierzu gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Bettenbeziehen
Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen (auch als Kombinationsleistung) von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Wichtig!
Der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes ist mitentscheidend für die Gewährung einer Pflegestufe.
Er ergibt gemeinsam mit der Dauer der Grundpflege die Gesamtpflegezeit! Für weitere Informationen dazu lesen Sie bitte den verwandten Artikel Pflegestufen.