Pflege[zurück]
Zuständig für die Pflege ist in der Regel die Pflegeversicherung (SGB XI).
Der Begriff Pflege bezieht sich auf ca. 2,1 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland (Stand 2009), die von verschiedenen Leistungsträgern betreut werden. Dazu zählen:
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Pflegedienste
- Rehabilitationseinrichtungen
Häusliche Pflege
Die häusliche oder auch ambulante Pflege genannt, ist ein Teilbereich der Pflege und bezeichnet die Versorgung der Pflegebedürftigen zu Hause.
Der überwiegende Teil dieser Patienten (ca. 1 Mio.) wird von den Angehörigen gepflegt, der Rest von ambulanten Pflegediensten (ca. 500.000).
Hier liegt auch das große Problem für die Zukunft. Durch die wachsende Überalterung der Bevölkerung wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 sehr stark ansteigen, im Gegenzug sinkt die Zahl der Pflegenden drastisch.
Wenn man sich einmal verdeutlicht, dass schon heute fast jeder zweite Pflegefall (!) von den Angehörigen selbst betreut wird und bis 2050 allein die Zahl der 80-jährigen von heute 4 auf 10 Millionen (Quelle: Statistisches Bundesamt) ansteigt, stellt sich schon die Frage, wer all diese Menschen künftig versorgen soll. Von der Finanzierung dieses Pflegebedarfs ganz zu schweigen!
Die Pflege beinhaltet folgende Leistungen der Pflegekassen:
- Pflegegeld, wenn die Pflege nur von (einem) Angehörigen übernommen wird.
- Pflegesachleistungen, wenn die Pflege ausschließlich von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
- Kombinationsleistung, wenn die Pflege sowohl von (einem) Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
- Pflegehilfsmittel (und technische Hilfen)
- Wenn zuhause vorübergehend eine andere als die übliche Person die Pflege übernimmt, handelt es sich um Ersatzpflege oder auch Verhinderungspflege genannt
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
- Kurzzeitpflege (wenn statt der häuslichen vorübergehend eine vollstationäre Pflege notwendig ist.)
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Zur Pflege zählen auch medizinische Hilfen die von der Pflegekasse übernommen werden:
Diese sind zum Beispiel:
- Leistungen der Behandlungspflege, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit Verrichtungen der Pflege erbracht werden.
- Das Abklopfen bei Mukoviszidosekranken.
- Die Vorbeugung gegen Wundliegen.
Wer hilft weiter?
Pflegekassen und alle Pflegedienstleister